ANTIKLAGER Roggenbuck & Schmid GbR
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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Angebote sind freibleibend.

  2. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Baustoffe oder sonstigen Waren über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus für einen bestimmten Zweck geeignet sind.

  3. Preise gelten ab Sitz des Verkäufers. Zusätzlich zum Preis hat der Käufer die Kosten des Versands zu tragen. Versandart und Versandweg erfolgen nach Wahl des Verkäufers.

    Für den kaufmännischen Verkehr gilt zusätzlich:
    Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.

  4. Der Verkäufer behällt sich bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentum an den gelieferten Baustoffen oder sonstigen Waren vor.

    Für den Fall der Veräußerung durch den Käufer an einen Dritten trifft der Käufer bereits jetzt seine Forderungen gegen den Dritten bis zu Höhe der noch geschuldeten Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab.

    Für den Fall des Einbaus der gelieferten Baustoffe oder sonstigen Waren in ein Bauwerk, der sonstigen Verbindung mit anderen Sachen oder der Verarbeitung der gelieferten Baustoffe oder sonstigen Waren setzt sich das Eigentum des Verkäufers anteilig im Verhältnis des Verkaufspreises der gelieferten Baustoffe bzw. sonstigen Waren zum Wert des Bauwerks, der verbundenen Sache oder der durch Verarbeitung entstandenen Sache bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises fort.

    Für den Fall des Einbaus von Baustoffen oder der sonstigen Verbindung mit anderen Sachen oder der Verarbeitung der gelieferten Baustoffe oder sonstigen Waren, die jeweils in Zusammenhang mit Werk- oder Dienstleistungen des Käufers für einen Dritten erfolgt, tritt der Käufer bereits jetzt seine Forderung auf den Werklohn oder die sonstige Vergütung an den Verkäufer ab.

  5. Der Verkäufer behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten oder ein verbindlich abgegebenes Vertragsangebot zurückzunehmen, wenn die vertragsgegenständlichen Baustoffe oder sonstigen Waren für ihn nicht verfügbar sind. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer von der Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und etwa bereits erbrachte Leistungen des Käufers unverzüglich zu erstatten.

  6. Die Haftung auf Schadenersatz wegen einer schuldhaften Vertragsverletzung – auch für den Fall des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers oder eines Dritten. Die Haftungsbegrenzung gilt weiter nicht für den Fall, daß der Verkäufer die vertraglich vereinbarten Baustoffe oder sonstigen Waren nicht leistet oder mit der Leistung in Verzug ist oder sonstige wesentliche Vertragspflichten verletzt.

  7.  
    1. Die Rechte des Käufers wegen Mängeln der Sache bestimmen sich nach §§ 434 ff. BGB
      Im Falle von gebrauchten Baustoffen (vom Verkäufer auch bezeichnet als „historische Baustoffe“, soweit mutmaßlich vor 1930 hergestellt) oder sonstigen gebrauchten Waren besteht unbeschadet der sonstigen Rechte kein Anspruch auf Schadenersatz nach §437 Ziff.3 BGB.
    2. Im Falle von gebrauchten Baustoffen (vom Verkäufer auch bezeichnet als „historische Baustoffe“, soweit mutmaßlich vor 1930 hergestellt) oder sonstigen gebrauchten Waren besteht unbeschadet der sonstigen Rechte kein Anspruch auf Schadenersatz nach §437 Ziff.3 BGB.
    3. Für den kaufmännischen Verkehr und bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt zusätzlich:
      Die Rechte des Käufers von neu hergestellten Baustoffen oder neu hergestellten sonstigen Waren sind auf das Recht beschränkt, nach Wahl des Käufers die Lieferung eines mangelfreien Baustoffs bzw. einer sonstigen Ware oder die Beseitigung des Mangels zu verlangen. Ist der erneut gelieferte Baustoff bzw. die sonstige Ware wiederum nicht mangelfrei oder schlägt der Versuch zur Beseitigung des Mangels fehl, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
      Für gebrauchte Baustoffe (vom Verkäufer auch bezeichnet als „historische Baustoffe“, soweit mutmaßlich vor 1930 hergestellt) wird jegliche Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall versteckter Mängel .

  8. Die Verjährungsfrist für gebrauchte Baustoffe und sonstige gebrauchte Waren beträgt 1 Jahr. Für neue Baustoffe und sonstige Waren berträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre.

  9. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

    Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.

  10. Im kaufmännischen Verkehr und bei Verträgen mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt zusätzlich folgendes:
    1. Als Gericht für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Vertrag wird das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht vereinbart.
    2. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Verkäufers.


Handel mit historischen, gebrauchten und neuen Baustoffen